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Rechtsberatung und Psychosoziale Prozessbegleitung

Im Rahmen einer Gewaltschutzberatung kann es notwendig sein, zusätzliche rechtliche Beratung zum Gewaltschutzgesetz und Ihren rechtlichen Möglichkeiten (z. B. bei Trennung/Scheidung) zu erhalten. Sie haben hierfür in der Frauenberatungsstelle die Möglichkeit eine einmalige Rechtsberatung durch eine Fachanwältin für Familienrecht in Anspruch zu nehmen. Hierfür ist ein Vorgespräch mit einer unserer Beraterinnen notwendig.

Sollte es zu einer gerichtlichen Verhandlung kommen, haben Sie neben einer Beratung die Möglichkeit, sich durch eine Psychosoziale Prozessbegleiterin während des Verfahrens unterstützen zu lassen. Ein Strafverfahren und insbesondere eine Zeuginnen*aussage bei der Polizei oder vor Gericht sind häufig mit Befürchtungen und Belastungen verbunden. Die Psychosoziale Prozessbegleitung ist dazu da, Betroffene bei einem Strafverfahren zu unterstützen und die individuellen Belastungen bei Sexual- und Gewaltdelikten zu reduzieren. Sie ist keine rechtliche Unterstützung, ersetzt also keine Anwältin und keinen Anwalt.

Die Psychosoziale Prozessbegleitung ist in vielen Fällen kostenlos, muss hierfür aber vom Gericht auf Antrag beigeordnet werden. Einen Antrag auf Psychosoziale Prozessbegleitung können Sie in jedem Stadium eines Strafverfahrens beim zuständigen Gericht stellen. Hierbei unterstützen wir Sie gerne. Die Entscheidung trifft das Gericht.

Psychosoziale Prozessbegleitung umfasst:

  • Informationen zur Strafanzeige und zum Verfahrensablauf
  • Begleitung zur Anzeigenerstattung bei der Polizei
  • Vorbereitung auf die Gerichtsverhandlung, z. B. mit Besichtigung des Gerichtssaals
  • Begleitung zur Hauptverhandlung
  • Psychische Stabilisierung zur Unterstützung im Strafverfahren
  • Gemeinsame Überbrückung von Wartezeiten im Gericht
  • Gespräche und Unterstützung nach Ihrer Aussage und der Gerichtsverhandlung sowie nach dem Urteil
  • Unterstützung bei der Suche nach weitergehenden Hilfe- und Beratungsangeboten

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