Gewaltschutzberatung und Begleitung
Es gibt nicht ein Verständnis von Gewalt. Wir verstehen unter Gewalt Handlungen und Haltungen, die die Würde, die Rechte und die Gesundheit eines Menschen oder einer Gruppe von Menschen missachten. Diese zeigen sich zwischen Menschen in Beziehungen sowie im Krieg.
Ein Schwerpunkt der Gewaltschutzberatung in der Frauenberatung ist häusliche Gewalt. Häusliche Gewalt bedeutet Gewalt durch vertraute Personen im persönlichen Lebensumfeld. Sie kann jede Person treffen, in der Familie wie in der Paarbeziehung. Besonders betroffen sind Frauen*. Häusliche Gewalt hat viele Formen, wie körperliche Gewalt, seelische Gewalt, sexualisierte Gewalt, soziale, wirtschaftliche und digitale Gewalt sowie Stalking. Wenn Sie von Gewalt betroffen sind oder waren oder sich in Ihrer Partner*innenschaft/nach der Trennung unsicher fühlen, unterstützen wir Sie.
Unsere Gewaltschutzberatung können Sie in Anspruch nehmen, wenn Sie
- herausfinden wollen, ob das, was Sie erleben, Gewalt ist
- sich über das Gewaltschutzgesetz und Ihre Rechte informieren möchten
- Ihre Handlungs- und Schutzmöglichkeiten kennenlernen wollen
- eine sichere und gewaltfreie Zukunft für sich (und Ihre Kinder) anstreben
- die eigenen Gewalterfahrungen und die generationenübergreifenden Spuren, die Gewalt in Ihrem Leben hinterlassen hat, thematisieren und verarbeiten möchten.
Unser Infoportal Häusliche Gewalt gibt Ihnen weitere Informationen zum Thema.
Begleitungen im Rahmen der Gewaltschutzberatung
Einen Weg aus einer gewaltvollen Lebenssituation zu gehen, erfordert oft viele einzelne Schritte. Damit Sie diese nicht alleine gehen müssen, besteht im Rahmen einer Gewaltschutzberatung die Möglichkeit, dass wir Sie zum Beispiel begleiten
- bei einer Anzeigeerstattung zur Polizei,
- zur Beantragung von Schutzmaßnahmen zum Amtsgericht,
- zu Behörden und Ämtern, z. B. wenn in Folge der Gewalt das Aufenthalts-, Sorge- oder Umgangsrecht neu geregelt wird,
- ins Krankenhaus oder zu einer Ärztin*einem Arzt, damit Verletzungen medizinisch versorgt und dokumentiert werden.
Desweiteren informieren wir Sie bei Bedarf über die Möglichkeit psychosozialer Prozessbegleitung.
Welche Schritte Sie gehen wollen, entscheiden Sie.