Psychosoziale Betreuung
Die Psychosoziale Betreuung (§ 16a SGB II) richtet sich an Frauen*, die Arbeitslosengeld II erhalten und sich bei der Bewältigung von Problemen Unterstützung wünschen. Das Ziel liegt darin, gemeinsam zu überlegen, was in der konkreten Situation helfen kann.
Die Beraterin unterstützt beim Sortieren der Gedanken und Gefühle, sodass Erfahrungen eingeordnet werden können. In der Beratung geht es darum, die Stärken der Ratsuchenden* herauszuarbeiten und Möglichkeiten zur Selbststärkung zu üben. Im Mittelpunkt steht auch das (Wieder)Entdecken von Ressourcen und das Entwickeln von Handlungsalternativen für konkrete schwierige Situationen. Bedarfsweise schauen wir, wie das soziale Netzwerk erweitern werden kann.
Für die Beratung benötigen Ratsuchende eine Eingliederungsvereinbarung vom Jobcenter.